Zwei Wege, ein Ziel
Wer ein neues Auto kauft, hat fast immer ein altes, das weg muss. Es gibt zwei Wege: Sie geben es beim Händler in Zahlung, oder Sie verkaufen es selbst. Keiner ist grundsätzlich besser. Es kommt darauf an, wie viel Zeit Sie haben, wie gefragt Ihr Auto ist und wie viel Risiko Sie tragen wollen.
Was für den Eintausch spricht
- Ein Termin statt vieler. Bewertung, Kauf des neuen Autos und Übergabe des alten laufen an einem Ort.
- Kein Inserat, keine Fremden vor der Haustür. Keine Anrufe zu jeder Uhrzeit, keine Probefahrten mit Unbekannten, keine Diskussionen am Gartenzaun.
- Planbarkeit. Sie fahren Ihr altes Auto, bis das neue da ist, und tauschen am selben Tag.
- Klare Abwicklung. Der Händler kennt die Formalitäten und rechnet den Eintausch gegen den Kaufpreis.
Der Preis für Ihr altes Auto ist beim Eintausch meist niedriger, als ein Privatkäufer im besten Fall zahlen würde. Der Händler muss das Auto aufbereiten, oft ein Service oder ein Pickerl machen und es anschließend mit Gewährleistung weiterverkaufen. Diesen Aufwand tragen Sie beim Privatverkauf selbst.
Was für den Privatverkauf spricht
Privat lässt sich oft mehr erzielen, besonders bei gefragten Modellen in gutem Zustand. Dafür brauchen Sie gute Fotos, ein ehrliches Inserat, Zeit für Anrufe und Besichtigungen und etwas Verhandlungsgeschick. Der ÖAMTC gibt dazu einige praktische Hinweise:
- Schwärzen Sie das Kennzeichen auf den Fotos, auch auf dem Foto der Begutachtungsplakette.
- Lassen Sie sich vor der Probefahrt den Führerschein zeigen und fahren Sie mit.
- Eine Kaufüberprüfung, die Sie gleich beim ersten Treffen vorlegen, schafft Vertrauen.
- Wer unter Zeitdruck verkauft, akzeptiert eher einen Preis unter dem Wert.
Als Privatperson können Sie die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Bekannte Schäden gehören trotzdem hinein, damit es später keinen Streit gibt. Der ÖAMTC stellt dafür einen Mustervertrag zur Verfügung.
Diese Unterlagen sollten bereitliegen
Egal, welchen Weg Sie wählen, mit vollständigen Unterlagen geht alles schneller, und ein Auto mit lückenloser Geschichte ist mehr wert:
- Zulassungsschein und Typenschein beziehungsweise das Genehmigungsdokument
- Serviceheft oder Servicerechnungen
- das letzte §57a-Gutachten
- Rechnungen größerer Reparaturen, etwa Zahnriemen, Kupplung oder Bremsen
- alle Schlüssel, bei einem Elektroauto oder Plug-in-Hybrid auch das Ladekabel
- Winter- oder Sommerräder, falls sie mitgehen
Abmeldung und Übergabe
Beim Privatverkauf können Sie das Auto vor dem Verkauf selbst abmelden, oder der Käufer erledigt Ab- und Anmeldung mit einer Kopie des Kaufvertrags. Die Abmeldung ist laut ÖAMTC kostenlos. Ein abgemeldetes Auto darf aber nicht ohne Kennzeichen auf der Straße stehen bleiben. Klären Sie also vorher, wann der Käufer es abholt.
Beim Eintausch besprechen wir die Abmeldung beim Bewertungstermin mit Ihnen. Dort sagen wir Ihnen auch, welche Unterlagen wir dafür brauchen.
Bezahlung: Bargeld ab Juli 2027
Ab 10. Juli 2027 gilt in Österreich die EU-Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für Geschäfte mit Unternehmen. Ein Auto um 25.000 Euro beim Händler kann dann nicht mehr bar bezahlt werden, und mehrere zusammenhängende Barzahlungen werden zusammengerechnet. Zwischen zwei Privatpersonen bleibt Barzahlung grundsätzlich erlaubt. Für beide Seiten sicherer ist in jedem Fall eine Überweisung, die vor der Übergabe gutgeschrieben ist.
Eintausch bei uns in Bruck an der Leitha
Wir nehmen Autos aller Marken in Zahlung, wenn Sie bei uns ein neues oder gebrauchtes kaufen. Den Wert nennen wir nach einer Besichtigung, nicht am Telefon und nicht über ein Online-Formular, denn Zustand, Ausstattung und Geschichte machen den Unterschied. Bringen Sie die Unterlagen von oben mit, dann geht die Bewertung schnell.
Vereinbaren Sie einen Termin in der Altstadt 68 unter 02162 62188 oder über das Kontaktformular. Schreiben Sie dazu, dass Sie eintauschen möchten, und welches Auto es ist. Am besten verbinden Sie den Termin mit einer Probefahrt im nächsten Auto.
