Die Kurzfassung
Wer in Österreich einen neuen Hyundai kauft, bekommt laut hyundai.at fünf Jahre Neuwagen-Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Für Vielfahrer ist das der wichtigste Satz, denn viele Hersteller begrenzen ihre Garantie auf 100.000 oder 150.000 km. Wer also im Jahr 40.000 km fährt, ist bei Hyundai die vollen fünf Jahre abgesichert. Dazu kommen eigene Garantien für Batterie, Lack, Rost und Mobilität. Wir sind Hyundai-Partner in Bruck an der Leitha und erklären hier, was im Einzelnen gilt.
Was die Neuwagen-Garantie umfasst
Hyundai garantiert fünf Jahre ab dem Garantiebeginn-Datum die Fehlerfreiheit des Fahrzeugs nach den anerkannten Regeln der Technik. Ein Defekt, der unter normalen Betriebsbedingungen auftritt und auf einen Produktions- oder Montagefehler zurückgeht, wird kostenlos behoben. Welche Teile und Schäden ausgenommen sind, steht im Garantie- und Serviceheft sowie in der Garantieurkunde Ihres Fahrzeugs.
Für Taxis und Mietwagen gilt eine kürzere Garantie von drei Jahren oder 100.000 km.
Die weiteren Garantien im Überblick
- Hochvoltbatterie: acht Jahre ab Garantiebeginn oder bis 160.000 km, je nachdem, was früher eintritt. Das betrifft IONIQ, KONA Elektro, INSTER und die Hybridmodelle.
- Lackgarantie: für die Dauer der Neuwagen-Garantie, bei Lackschäden oder oberflächlicher Korrosion an lackierten Teilen, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückgehen.
- Durchrostungsgarantie: gegen Durchrostung von innen nach außen, unter anderem an Motorhaube, Türen, Kotflügeln, Schwellern und Unterboden. Die Dauer ist modellabhängig; beim STARIA nennt Hyundai zehn Jahre.
- Starterbatterie (Bordnetz): zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung.
- Audio und Navigation: drei Jahre ohne Kilometerbegrenzung.
- Mobilitätsgarantie: für die Dauer der Neuwagen-Garantie, rund um die Uhr, mit Pannendienst.
Die wichtigste Bedingung: das Service
Alle diese Garantien haben eine gemeinsame Voraussetzung. Hyundai schreibt, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Servicearbeiten ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt werden müssen, und zwar von einer qualifizierten Fachwerkstätte. Die Intervalle stehen in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs. Wer ein Service deutlich überzieht oder auslässt, riskiert im Schadensfall Diskussionen.
Bei der Mobilitätsgarantie ist Hyundai strenger: Sie gilt nur für Fahrzeuge, die ursprünglich bei einem österreichischen Hyundai-Vertragshändler gekauft wurden, und setzt voraus, dass die Services bei Hyundai-Vertragswerkstätten in Österreich gemacht wurden. Wer die Pannenhilfe behalten will, lässt also beim Vertragspartner servicieren.
Darf ich in eine freie Werkstatt?
Für die Neuwagen-Garantie verlangt Hyundai eine qualifizierte Fachwerkstätte und die Einhaltung der Herstellervorgaben. Hyundai stellt freien Werkstätten die gesetzlich vorgeschriebenen Reparatur- und Wartungsinformationen auf hyundai.at zur Verfügung. Für die Mobilitätsgarantie zählt dagegen nur das Service bei einer österreichischen Hyundai-Vertragswerkstätte, wie oben beschrieben. Unser Rat: Wer sicher gehen will, lässt die Services in der Garantiezeit beim Vertragspartner machen und hebt jede Rechnung auf.
Wann beginnt die Garantie?
Mit dem Garantiebeginn-Datum, in der Regel der Tag der Erstzulassung. Das ist beim Kauf einer Tageszulassung oder eines Vorführwagens wichtig, denn dort läuft die Garantie oft schon seit einigen Wochen oder Monaten. Fragen Sie nach dem Datum; bei unseren Fahrzeugen steht die Erstzulassung im Inserat. Mehr dazu im Ratgeber Neuwagen, Vorführwagen oder Gebrauchtwagen.
Was Sie im Garantiefall tun
Bemerken Sie ein Geräusch, eine Warnleuchte oder einen Defekt, rufen Sie uns an und beschreiben Sie, was Ihnen aufgefallen ist. Wir sehen uns das Fahrzeug in der Werkstätte an. Ob ein Schaden unter die Garantie fällt, ergibt sich erst aus der Diagnose und den Bedingungen im Garantieheft, deshalb sagen wir das nicht vorab am Telefon zu. Ist es ein Garantiefall, rechnen wir direkt mit Hyundai ab. Bleiben Sie unterwegs liegen, wenden Sie sich an die Hyundai Mobilitätsgarantie, die laut Hyundai alle weiteren Schritte organisiert. Halten Sie dafür Ihr Serviceheft griffbereit.
Garantie ist nicht Gewährleistung
Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers. Daneben gilt die gesetzliche Gewährleistung des Händlers, die Ihnen beim Kauf zusteht. Beide bestehen nebeneinander, und die Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.
Service beim Hyundai-Partner in Bruck an der Leitha
Unsere Fachwerkstätte in der Altstadt 68 serviciert Hyundai nach Herstellervorgabe, trägt jedes Service ein und wickelt Garantiefälle direkt mit Hyundai ab. Werkstatt-Termin anfragen oder unter 02162 62188 anrufen.






