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Ratgeber

Pickerl (§57a) 2026 und 2027: Fristen, Kosten, Prüfung und die neue Regel ab Mai 2027

Wann das Pickerl fällig ist, was bei der §57a-Begutachtung geprüft wird, was sie kostet und was sich ab 19. Mai 2027 mit dem Intervall 4-2-2-2-1 ändert.

Kurz gesagt

Heute gilt für Pkw 3-2-1: erstes Pickerl nach drei Jahren, dann nach zwei, danach jährlich, mit einem Fenster von einem Monat vor bis vier Monate nach der Lochung. Ab 19. Mai 2027 gilt 4-2-2-2-1, die Nachfrist fällt weg, dafür darf man bis zu vier Monate vor der Lochung zur Begutachtung.

Stand: 26. Oktober 2026 · Autohaus Oppitzhauser, Altstadt 68, 2460 Bruck an der Leitha

Die Kurzfassung

Das Pickerl, offiziell die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG, ist für jedes zugelassene Auto Pflicht. Die Regeln dafür ändern sich 2027 zum ersten Mal seit Jahren. Wer sein Auto länger fahren will oder gerade einen Gebrauchtwagen kauft, sollte beide Stände kennen: den von heute und den ab 19. Mai 2027.

Was heute gilt: 3-2-1

Für Pkw ist die erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite zwei Jahre später, danach jedes Jahr. Maßgeblich ist der Monat, der auf der Begutachtungsplakette an Ihrer Windschutzscheibe gelocht ist.

Begutachten lassen dürfen Sie vom Beginn des Monats vor der Lochung bis zum Ende des vierten Monats danach. Ein Beispiel: Ist der Mai gelocht, geht es ab 1. April und bis Ende September. Der nächste Termin verschiebt sich dadurch nicht. Wer im September kommt, ist im nächsten Mai wieder dran.

Was ab 19. Mai 2027 gilt: 4-2-2-2-1

Der Nationalrat hat die Novelle im Juli 2026 beschlossen. Der ÖAMTC fasst die Änderungen so zusammen:

  • Neues Intervall: erste Begutachtung nach vier Jahren, dann drei Mal im Abstand von zwei Jahren, also nach sechs, acht und zehn Jahren, danach jährlich.
  • Für wen: Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads und Anhänger bis 3,5 Tonnen. Lkw, Taxis und historische Fahrzeuge behalten ihre bisherigen Fristen.
  • Keine Nachfrist mehr: Die vier Monate nach der Lochung fallen weg. Dafür darf man bis zu vier Monate vor dem gelochten Monat begutachten lassen.
  • Auch für bereits zugelassene Autos: Die neue Regel betrifft nicht nur Neuzulassungen. Verschiebt sich dadurch Ihr Termin, gibt es eine Austauschplakette, ohne neue Begutachtung, sofern das letzte Gutachten nicht negativ war.
  • Übergang: 2027 gelten Übergangsregeln je nach gelochtem Monat. Spätestens ab Ende November 2027 gibt es keine Nachfrist mehr.

Die wichtigste praktische Folge: Wer bisher bewusst ein paar Monate nach der Lochung gekommen ist, muss ab 2027 früher planen. Ist die Plakette abgelaufen, gibt es keinen Spielraum mehr. Wann genau Ihr Auto drankommt, zeigt der Pickerlrechner des ÖAMTC, oder Sie fragen uns.

Was bei der Begutachtung geprüft wird

Geprüft wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Autos sowie seine Umweltverträglichkeit, also etwa Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen, Karosserie und Abgas. Die Anforderungen ändern sich mit der Novelle nicht. Das Gutachten ist eine Momentaufnahme: Es sagt, in welchem Zustand das Auto am Tag der Begutachtung war, nicht, wie es in einem Jahr aussieht.

Mitzubringen ist der Zulassungsschein. Ist ein Auto nicht zugelassen, braucht es ein Genehmigungsdokument wie den Typenschein.

Durchgefallen: was jetzt?

  • Schwerer Mangel: Sie dürfen höchstens zwei Monate weiterfahren, aber nicht über die Frist der alten Plakette hinaus. In dieser Zeit muss der Mangel behoben und nachgeprüft werden. Kommen Sie binnen vier Wochen in dieselbe Begutachtungsstelle und sind Sie dazwischen nicht mehr als 1.000 km gefahren, wird nur die Behebung und offensichtlich Neues geprüft, nicht das ganze Auto.
  • Gefahr im Verzug: Das Auto darf nicht mehr verwendet werden, die Behörde wird verständigt.

Liegen Begutachtung und Reparatur in einer Hand, sparen Sie sich in beiden Fällen Wege. Das ist der Grund, warum viele das Pickerl dort machen lassen, wo auch das Service gemacht wird.

Was das Pickerl kostet

Einen gesetzlichen Einheitspreis gibt es nicht. Die Arbeiterkammer Wien hat im März 2026 bei 32 Wiener Werkstätten sowie bei ÖAMTC und ARBÖ nachgefragt: Für Benzin- und Dieselautos lagen die Preise inklusive Plakette zwischen 60,30 und 156,40 Euro, für E-Autos zwischen 60,30 und 157,32 Euro. Der günstigste Wert gilt für ÖAMTC-Mitglieder.

Unseren Preis für Ihr Auto nennen wir Ihnen gerne am Telefon unter 02162 62188. Er hängt vom Fahrzeug ab, deshalb schreiben wir hier keine Zahl hin.

Pickerl bei uns in Bruck an der Leitha

Wir haben in der Altstadt 68 eine eigene §57a-Prüfstelle und begutachten Autos aller Marken, nicht nur Hyundai und Chery. Wird ein Mangel gefunden, kann unsere Werkstatt ihn gleich beheben, auch Arbeiten an Lack und Karosserie machen wir selbst. Mehr dazu auf unserer Seite zum Pickerl.

Die Werkstatt ist Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr da, am Freitag von 7.30 bis 12.00 und 13.00 bis 14.30 Uhr. Ihren Werkstatt-Termin fragen Sie online an; wir rufen Sie zurück und vereinbaren die Uhrzeit.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wann ist mein Pickerl fällig?

Maßgeblich ist der gelochte Monat auf der Plakette. Heute dürfen Sie ab Beginn des Vormonats bis Ende des vierten Monats danach kommen. Ab 19. Mai 2027 geht es bis zu vier Monate vor dem gelochten Monat, danach nicht mehr.

Gilt die neue 4-2-2-2-1-Regel auch für mein bestehendes Auto?

Ja, laut ÖAMTC betrifft sie auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge. Verschiebt sich Ihr Termin, bekommen Sie eine Austauschplakette ohne neue Begutachtung, wenn das letzte Gutachten nicht negativ war.

Was kostet das Pickerl bei Ihnen?

Das sagen wir Ihnen für Ihr Auto am Telefon unter 02162 62188. In Wien lagen die Preise laut Arbeiterkammer im März 2026 zwischen 60,30 und 156,40 Euro.

Machen Sie das Pickerl auch für andere Marken?

Ja. Unsere Prüfstelle begutachtet Autos aller Marken.

Was passiert bei einem schweren Mangel?

Sie dürfen höchstens zwei Monate weiterfahren, nicht über die alte Frist hinaus. Kommen Sie binnen vier Wochen und unter 1.000 km zurück, wird nur der behobene Mangel nachgeprüft.

Persönlich beraten

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Wir sind ein Familienbetrieb in Bruck an der Leitha, Hyundai-Partner und Chery-Händler mit eigener Werkstätte. Rufen Sie an, vereinbaren Sie eine Probefahrt oder einen Werkstatt-Termin.