Die Kurzfassung
Das Pickerl, offiziell die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG, ist für jedes zugelassene Auto Pflicht. Die Regeln dafür ändern sich 2027 zum ersten Mal seit Jahren. Wer sein Auto länger fahren will oder gerade einen Gebrauchtwagen kauft, sollte beide Stände kennen: den von heute und den ab 19. Mai 2027.
Was heute gilt: 3-2-1
Für Pkw ist die erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite zwei Jahre später, danach jedes Jahr. Maßgeblich ist der Monat, der auf der Begutachtungsplakette an Ihrer Windschutzscheibe gelocht ist.
Begutachten lassen dürfen Sie vom Beginn des Monats vor der Lochung bis zum Ende des vierten Monats danach. Ein Beispiel: Ist der Mai gelocht, geht es ab 1. April und bis Ende September. Der nächste Termin verschiebt sich dadurch nicht. Wer im September kommt, ist im nächsten Mai wieder dran.
Was ab 19. Mai 2027 gilt: 4-2-2-2-1
Der Nationalrat hat die Novelle im Juli 2026 beschlossen. Der ÖAMTC fasst die Änderungen so zusammen:
- Neues Intervall: erste Begutachtung nach vier Jahren, dann drei Mal im Abstand von zwei Jahren, also nach sechs, acht und zehn Jahren, danach jährlich.
- Für wen: Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads und Anhänger bis 3,5 Tonnen. Lkw, Taxis und historische Fahrzeuge behalten ihre bisherigen Fristen.
- Keine Nachfrist mehr: Die vier Monate nach der Lochung fallen weg. Dafür darf man bis zu vier Monate vor dem gelochten Monat begutachten lassen.
- Auch für bereits zugelassene Autos: Die neue Regel betrifft nicht nur Neuzulassungen. Verschiebt sich dadurch Ihr Termin, gibt es eine Austauschplakette, ohne neue Begutachtung, sofern das letzte Gutachten nicht negativ war.
- Übergang: 2027 gelten Übergangsregeln je nach gelochtem Monat. Spätestens ab Ende November 2027 gibt es keine Nachfrist mehr.
Die wichtigste praktische Folge: Wer bisher bewusst ein paar Monate nach der Lochung gekommen ist, muss ab 2027 früher planen. Ist die Plakette abgelaufen, gibt es keinen Spielraum mehr. Wann genau Ihr Auto drankommt, zeigt der Pickerlrechner des ÖAMTC, oder Sie fragen uns.
Was bei der Begutachtung geprüft wird
Geprüft wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Autos sowie seine Umweltverträglichkeit, also etwa Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen, Karosserie und Abgas. Die Anforderungen ändern sich mit der Novelle nicht. Das Gutachten ist eine Momentaufnahme: Es sagt, in welchem Zustand das Auto am Tag der Begutachtung war, nicht, wie es in einem Jahr aussieht.
Mitzubringen ist der Zulassungsschein. Ist ein Auto nicht zugelassen, braucht es ein Genehmigungsdokument wie den Typenschein.
Durchgefallen: was jetzt?
- Schwerer Mangel: Sie dürfen höchstens zwei Monate weiterfahren, aber nicht über die Frist der alten Plakette hinaus. In dieser Zeit muss der Mangel behoben und nachgeprüft werden. Kommen Sie binnen vier Wochen in dieselbe Begutachtungsstelle und sind Sie dazwischen nicht mehr als 1.000 km gefahren, wird nur die Behebung und offensichtlich Neues geprüft, nicht das ganze Auto.
- Gefahr im Verzug: Das Auto darf nicht mehr verwendet werden, die Behörde wird verständigt.
Liegen Begutachtung und Reparatur in einer Hand, sparen Sie sich in beiden Fällen Wege. Das ist der Grund, warum viele das Pickerl dort machen lassen, wo auch das Service gemacht wird.
Was das Pickerl kostet
Einen gesetzlichen Einheitspreis gibt es nicht. Die Arbeiterkammer Wien hat im März 2026 bei 32 Wiener Werkstätten sowie bei ÖAMTC und ARBÖ nachgefragt: Für Benzin- und Dieselautos lagen die Preise inklusive Plakette zwischen 60,30 und 156,40 Euro, für E-Autos zwischen 60,30 und 157,32 Euro. Der günstigste Wert gilt für ÖAMTC-Mitglieder.
Unseren Preis für Ihr Auto nennen wir Ihnen gerne am Telefon unter 02162 62188. Er hängt vom Fahrzeug ab, deshalb schreiben wir hier keine Zahl hin.
Pickerl bei uns in Bruck an der Leitha
Wir haben in der Altstadt 68 eine eigene §57a-Prüfstelle und begutachten Autos aller Marken, nicht nur Hyundai und Chery. Wird ein Mangel gefunden, kann unsere Werkstatt ihn gleich beheben, auch Arbeiten an Lack und Karosserie machen wir selbst. Mehr dazu auf unserer Seite zum Pickerl.
Die Werkstatt ist Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr da, am Freitag von 7.30 bis 12.00 und 13.00 bis 14.30 Uhr. Ihren Werkstatt-Termin fragen Sie online an; wir rufen Sie zurück und vereinbaren die Uhrzeit.
