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Ratgeber

Probefahrt vorbereiten: 12 Fragen an das Autohaus, für Hyundai und Chery

Wie Sie eine Probefahrt sinnvoll vorbereiten, worauf Sie während der Fahrt achten und welche zwölf Fragen Sie dem Autohaus stellen sollten, vom Garantiebeginn bis zur schriftlichen Zusage.

Kurz gesagt

Eine gute Probefahrt dauert lang genug, führt über Ihre eigenen Alltagsstrecken und endet mit Antworten auf die Fragen, die nach dem Kauf Geld kosten: Garantie, Service, Lieferung, Finanzierung und was schriftlich festgehalten wird.

Stand: 26. Oktober 2026 · Autohaus Oppitzhauser, Altstadt 68, 2460 Bruck an der Leitha

Vor dem Termin

  • Modell und Antrieb festlegen. Hybrid, Plug-in-Hybrid und Elektro fahren sich unterschiedlich. Wenn Sie schwanken, fragen Sie, ob Sie zwei Antriebe hintereinander fahren können.
  • Die eigene Strecke planen. Ein Stück Stadt, ein Stück Landstraße und ein Stück Autobahn. Von Bruck an der Leitha aus bietet sich die A4 an, dazu ein paar Straßen in der Stadt, in denen Sie einparken üben können.
  • Mitnehmen, was Sie im Alltag dabeihaben. Den Kindersitz, den Kinderwagen, die Golftasche oder den Hundekorb. Ob er passt, sehen Sie in einer Minute; im Prospekt sehen Sie es nie.
  • Führerschein nicht vergessen. Ohne ihn gibt es keine Probefahrt.
  • Die zweite Person mitbringen, die das Auto auch fahren wird, und sie auf der Rückbank sitzen lassen.

Während der Fahrt

Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie losfahren. Stellen Sie Sitz, Lenkrad und Spiegel ein und schauen Sie, ob Sie gut sehen, vor allem nach hinten und schräg hinten. Verbinden Sie Ihr Handy und probieren Sie das Navi aus, damit Sie wissen, ob Ihnen die Bedienung liegt.

Auf der Strecke achten Sie auf Geräusche bei Autobahntempo, auf das Fahrwerk auf schlechter Straße und auf die Assistenzsysteme: Wie früh warnt der Spurhalteassistent, wie reagiert der Abstandstempomat? Bei einem Elektroauto oder Plug-in-Hybrid lassen Sie sich zeigen, wie stark das Auto beim Gaswegnehmen bremst und wie Sie das einstellen. Und beim Einparken zählt, ob Kamera und Sensoren helfen oder nerven.

Die 12 Fragen an das Autohaus

  1. Welche Ausstattungslinie ist das Probefahrzeug? Oft fahren Sie die Top-Linie, kaufen aber eine andere. Fragen Sie, was davon in Ihrer Linie fehlt.
  2. Wie lange gilt die Garantie, und ab wann? Bei Hyundai fünf Jahre ohne Kilometerbegrenzung, bei Chery sieben Jahre oder 150.000 km, auf die Hochvoltbatterie bei Chery acht Jahre oder 160.000 km. Lassen Sie sich das Startdatum nennen.
  3. Was setzt die Garantie voraus? Meist ein Service nach Herstellervorgabe. Fragen Sie nach Intervall und Umfang.
  4. Wo wird das Service gemacht? Im eigenen Haus oder auswärts, und wie läuft es mit Ersatzteilen?
  5. Sofort verfügbar oder bestellbar? Und wenn bestellbar: Wer nennt den Liefertermin, und was steht dazu im Vertrag?
  6. Bei Vorführwagen, Tageszulassung oder Gebrauchtwagen: Wie viele Vorbesitzer, welche Servicehistorie, welche Unfallschäden, wann war das letzte Pickerl?
  7. Welche Gewährleistungsfrist steht im Vertrag? Mehr dazu im Ratgeber Gebrauchtwagen vom Händler.
  8. Was ist mein Auto beim Eintausch wert? Bringen Sie Zulassungsschein und Serviceheft mit, dann kann das Autohaus es gleich ansehen.
  9. Wie sieht ein Finanzierungsangebot vollständig aus? Mit Barzahlungspreis, effektivem Jahreszinssatz, Laufzeit und Gesamtbetrag, nicht nur der Rate. Siehe Leasing, Kredit oder Barkauf.
  10. Was kostet die Versicherung? Lassen Sie sich Dauerleistung und Eigengewicht aus den Typendaten geben, damit Ihr Versicherungsangebot stimmt.
  11. Bei Elektro und Plug-in-Hybrid: Mit welcher Leistung lädt das Auto an Wechselstrom und an der Schnellladesäule, gibt es eine Wärmepumpe, und ist das Ladekabel dabei?
  12. Was ist bei der Übergabe dabei? Winterräder, Fußmatten, Ladekabel, zweiter Schlüssel. Und alles, was mündlich zugesagt wurde, gehört in den Vertrag.

Nach der Probefahrt

Unterschreiben Sie nicht unter Druck. Der ÖAMTC rät ausdrücklich, keinen Vertrag zu unterschreiben, der vom mündlich Besprochenen abweicht, und mündliche Zusagen schriftlich festzuhalten. Bei einem Fahrzeug aus einem Inserat machen Sie einen Screenshot der Anzeige; sie beschreibt, was zugesagt wurde. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben und schlafen Sie eine Nacht darüber, wenn Sie unsicher sind.

Fragen Sie vor der Fahrt auch, wie das Probefahrzeug versichert ist und was im Fall eines Schadens gilt. Ein seriöses Autohaus beantwortet das ohne Umschweife.

Probefahrt bei uns in Bruck an der Leitha

Bei uns können Sie jedes Modell von Hyundai und Chery für eine Probefahrt anfragen, vom KONA Elektro bis zum Siebensitzer TIGGO 9. Welche Ausführung wir dafür bereitstellen, besprechen wir mit Ihnen. Wir bestätigen jeden Termin persönlich, per Anruf oder E-Mail.

Der Verkauf ist Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr da und am Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr. Probefahrt vereinbaren oder anrufen unter 02162 62188. Wenn Sie ein Auto eintauschen möchten, bringen Sie es gleich mit.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was brauche ich für eine Probefahrt?

Ihren gültigen Führerschein. Bringen Sie mit, was Sie im Alltag transportieren, etwa Kindersitz oder Kinderwagen, und wenn Sie eintauschen wollen, Zulassungsschein und Serviceheft.

Wie lange sollte eine Probefahrt dauern?

Lang genug für Stadt, Landstraße und Autobahn. Eine Runde um den Block sagt zu wenig.

Kann ich jedes Modell probefahren?

Bei uns können Sie jedes Modell von Hyundai und Chery für eine Probefahrt anfragen. Welche Ausführung bereitsteht, klären wir bei der Terminbestätigung.

Muss ich nach der Probefahrt etwas unterschreiben?

Nein. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben und entscheiden Sie in Ruhe.

Persönlich beraten

Fragen Sie uns direkt

Wir sind ein Familienbetrieb in Bruck an der Leitha, Hyundai-Partner und Chery-Händler mit eigener Werkstätte. Rufen Sie an, vereinbaren Sie eine Probefahrt oder einen Werkstatt-Termin.

Quellen

  1. ÖAMTC: Tipps der ÖAMTC-Rechtsberatung beim Gebrauchtwagenkauf
  2. Hyundai Österreich: Garantie
  3. Chery Österreich: Preisliste und Broschüre

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 26. Oktober 2026. Verbrauchs-, Reichweiten- und CO₂-Werte nach WLTP laut Hersteller. Alle Ratgeber