Die Regel in einem Satz
Vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres dürfen Sie mit einem Pkw bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur mit Winterreifen fahren. Das heißt nicht, dass am 1. November alle Autos umgesteckt sein müssen. Es heißt, dass Sie ab dann bei Schnee, Schneematsch oder Eis Winterreifen auf allen Rädern brauchen, und dass sich das Wetter gerade am Abend schnell ändern kann.
Was als Winterreifen zählt
- Kennzeichnung: M+S, M.S. oder M&S auf der Reifenflanke. Das Alpine-Symbol mit Schneeflocke zählt bei Reifen, die seit 10. Dezember 2018 verkauft werden, ebenfalls, ist aber nicht vorgeschrieben.
- Profiltiefe: mindestens 4 mm bei Radialreifen, 5 mm bei Diagonalreifen. Der ÖAMTC empfiehlt, beim Umstecken mit rund 6 mm zu starten, weil sich das Profil über den Winter abnützt.
- Ganzjahresreifen: erfüllen die Pflicht, wenn sie M+S oder das Schneeflockensymbol tragen. Sie sind immer ein Kompromiss zwischen Sommerhitze, Schnee, Eis und Nässe.
Schneeketten statt Winterreifen?
Nur in einem engen Fall: Ist die Fahrbahn durchgehend oder fast durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt, dürfen Sie statt Winterreifen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwenden. Auf schneebedeckter Straße empfiehlt der ÖAMTC dann höchstens 50 km/h. Ketten auf Sommerreifen sind laut ÖAMTC aber kein sicherer Ersatz für Winterreifen. Für die Fahrt nach Wien, ins Burgenland oder über die A4 sind sie keine Lösung.
Für schwerere Fahrzeuge gilt mehr
Die situative Regel gilt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt vom 1. November bis 15. April eine feste Pflicht unabhängig vom Wetter, mit Winterreifen auf mindestens einer Antriebsachse, mindestens 5 mm Profil bei Radialreifen und mitgeführten Schneeketten. Für Busse über 3,5 Tonnen gilt eine feste Frist vom 1. November bis 15. März.
Wenn es kracht
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen erwischt wird, zahlt laut ÖAMTC eine Strafe von rund 100 Euro, bei Gefährdung anderer deutlich mehr. Teurer sind die Folgen bei einem Unfall:
- Mit Sommerreifen im Winter tragen Sie zumindest ein Mitverschulden, außer Sie können beweisen, dass der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre.
- Die Haftpflichtversicherung zahlt den Geschädigten, kann sich aber laut ÖAMTC bis zu 11.000 Euro bei Ihnen zurückholen.
- Die Kasko zahlt bei leichter Fahrlässigkeit oft nicht, wenn noch etwas dazukommt, etwa zu hohes Tempo oder das Handy am Steuer.
Wann umstecken?
Ein fixes Datum gibt es nicht, aber zwei gute Anhaltspunkte. Erstens die Frist: Ab 1. November kann jeder Morgen mit Reif die Pflicht auslösen. Zweitens die Temperatur: Winterreifen sind auf Kälte ausgelegt, Sommerreifen werden bei niedrigen Temperaturen hart und greifen schlechter. Wer früh im Herbst einen Termin vereinbart, wartet nicht in der Woche des ersten Schneefalls auf einen freien Platz.
Beim Umstecken lohnt sich ein Blick auf die Reifen selbst: Profiltiefe, Risse an der Flanke, ungleichmäßige Abnützung. Letztere kann auf eine verstellte Spur oder einen Fahrwerksschaden hinweisen. Wer elektrisch fährt, findet mehr dazu im Ratgeber Elektroauto im Winter.
Räderwechsel und Reifendepot bei uns
Unsere Werkstatt in der Altstadt 68 wechselt Reifen und Räder für Autos aller Marken und lagert Ihre Sommer- oder Winterräder ein, dann haben Sie keine Räder im Keller und keine Schlepperei. Bei der Gelegenheit sehen wir uns Profil und Zustand an und sagen Ihnen, ob die Reifen noch eine Saison halten. Mehr auf unserer Seite Reifen und Räder.
Was der Wechsel und die Einlagerung für Ihr Auto kosten, sagen wir Ihnen am Telefon unter 02162 62188; das hängt von Rädern und Reifengröße ab. Den Werkstatt-Termin fragen Sie online an, wir rufen zurück und vereinbaren die Uhrzeit. Die Werkstatt ist Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr da, am Freitag von 7.30 bis 12.00 und 13.00 bis 14.30 Uhr, samstags ist sie geschlossen.
