Pflicht und Kür
- Haftpflichtversicherung: gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Auto zugelassen. Sie zahlt Schäden, die Sie anderen verursachen.
- Teilkasko: freiwillig. Sie deckt je nach Vertrag etwa Diebstahl, Glasbruch, Unwetter oder Wildschäden.
- Vollkasko: freiwillig. Sie zahlt zusätzlich Schäden am eigenen Auto, die Sie selbst verursacht haben. Bei Neuwagen und finanzierten Autos ist sie die Regel; bei Leasing wird sie oft verlangt.
Mit der Haftpflichtprämie zahlen Sie außerdem die motorbezogene Versicherungssteuer, die der Versicherer für den Staat einhebt. Seit 1. April 2025 gilt sie auch für Elektroautos. Wie sie berechnet wird, erklärt der Ratgeber Versicherung und Steuer beim E-Auto.
Die Bonus-Malus-Stufe
Die Prämie der Haftpflicht hängt in Österreich stark von Ihrer Bonus-Malus-Stufe ab. Wer neu einsteigt, beginnt in der Regel auf Stufe 9 und rutscht mit jedem schadenfreien Jahr eine Stufe nach unten. Ein Schaden, den die Haftpflicht bezahlt, setzt Sie wieder hinauf. Wie viel eine Stufe in Euro ausmacht, legt jeder Versicherer selbst fest.
Ihre Stufe gehört zu Ihnen, nicht zum Auto. Melden Sie das alte Auto ab und das neue an, nehmen Sie sie mit. Laut den gängigen Bedingungen bleibt sie in der Regel ein Jahr nach der Abmeldung erhalten. Auch nahe Angehörige, etwa Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern oder Kinder, können eine Stufe übernehmen, zum Beispiel wenn die Eltern ihr Auto abgeben. Lassen Sie sich vom alten Versicherer die Stufe schriftlich bestätigen, wenn Sie wechseln.
Neues Auto, neue Wahl
Ein Autokauf ist der natürliche Moment, die Versicherung zu überprüfen. Für das neue Auto können Sie beim bisherigen Versicherer bleiben oder ein neues Angebot einholen. Achten Sie beim Vergleich auf:
- gleiche Deckung: Haftpflichtsumme, Kaskoumfang und Selbstbehalt müssen gleich sein, sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen
- richtige Fahrzeugdaten: Leistung beziehungsweise Dauerleistung und Eigengewicht aus den Typendaten, nicht aus dem Prospekt
- Neuwertentschädigung: fragen Sie, ob und wie lange bei einem Totalschaden der Neupreis ersetzt wird
- Werkstattbindung: manche günstigen Tarife schreiben vor, wo repariert wird
- echte Angebote statt Richtwerte: Vergleichsrechner im Internet sind ein guter Start, die verbindliche Prämie steht aber erst im Angebot des Versicherers
Richtig kündigen
Der ÖAMTC fasst die Fristen für die Kfz-Haftpflicht so zusammen:
- Ordentlich: zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher beim Versicherer eingelangt sein. Das Versicherungsjahr beginnt meist mit dem Tag, an dem der Vertrag begonnen hat, nicht am 1. Jänner.
- Nach einem Schadenfall: innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.
- Nach einer Prämienerhöhung: innerhalb eines Monats ab der Mitteilung der Erhöhung samt Grund.
Kündigen Sie zumindest in geschriebener Form, etwa per E-Mail, und heben Sie die Bestätigung auf.
Was die Versicherung im Winter nicht zahlt
Eine Versicherung ist nur so gut wie die Bedingungen, die Sie einhalten. Ein Beispiel aus dem ÖAMTC: Wer im Winter mit Sommerreifen einen Unfall baut, trägt zumindest ein Mitverschulden. Die Haftpflicht zahlt dem Geschädigten, kann sich aber bis zu 11.000 Euro bei Ihnen zurückholen, und die Kasko zahlt in so einem Fall oft nicht. Mehr dazu im Ratgeber Winterreifen und Reifenwechsel.
Nach einem Unfall: Reparatur bei uns
Ist es doch passiert, reparieren wir in der Altstadt 68 Unfallschäden an Autos aller Marken. Spenglerei und Lackiererei machen wir im eigenen Haus, und die Abwicklung mit der Versicherung übernehmen wir mit Ihnen. Mehr dazu auf unserer Seite Lack und Spenglerei.
Kaufen Sie bei uns ein Auto, nennen wir Ihnen auf Wunsch die Daten aus den Typenpapieren, die Ihr Versicherer für ein Angebot braucht. Fragen beantworten wir unter 02162 62188; für einen Werkstatt-Termin rufen wir Sie nach Ihrer Anfrage zurück.
